Die Gutschrift ist das Dokument für das Gutschriftverfahren nach dem Umsatzsteuergesetz, wo der Leistungsempfänger eine Gutschrift an den Leistenden stellt.
Was ist eine Gutschrift?
Die Gutschrift ist ein Abrechnungsdokument. Sie können Ihrem Kunden eine Rechnung gutschreiben, wenn er ein Produkt oder eine nicht erfolgte Leistung bemängelt.
Mit der Gutschrift können Sie dem Kunden den Rechnungsbetrag, oder auch einen Teilbetrag zurück erstatten. Vor den Betrag setzen Sie dafür einfach ein Minuszeichen, z.B. -10 €.
Was muss auf einer Gutschrift stehen?
Ebenso wie auf der Rechnung das selbige Wort “Rechnung” stehen muss, muss auf der Gutschrift das Wort “Gutschrift” stehen.
Weiter muss eine Gutschrift die nach dem Umsatzsteuergesetz definierten Rechnungsangaben erhalten.
Was ist das Gutschriftverfahren?
Anstatt einer Rechnung kann auch direkt eine Gutschrift geschrieben werden und im Prinzip eine Rechnung ersetzen.
Einige Firmen bevorzugen dem Lieferanten eine Gutschrift zu senden. Demnach muss der Lieferant keine Rechung mehr an seinen Kunden zu stellen.
Nach dem Gutschriftverfahren stellt also der Leistungsempfänger eine Gutschrift an den Leistenden.
Warum gibt es das Gutschriftverfahren?
Das Gutschriftverfahren hilft Firmen schneller die Buchhaltung abzuwickeln, weil sie nicht auf Rechnungen warten müssen.
Es kann einfacher, schneller und übersichtlicher sein direkt eine Gutschrift den Dienstleister oder Lieferanten (Leistenden) zu senden.
Sie können für diesen Zwecke einfach die kostenlose Gutschrift Vorlage in Word oder Excel nutzen.
Wie lange muss eine Gutschrift aufbewahrt werden?
Die Aufbewahrungspflicht für Gutschriften ist die gleiche wie für Rechnungen und beträgt 10 Jahre.
Eine Gutschrift können Sie auch elektronisch senden, ebenso wie die elektronische Rechnung. Denken Sie in jedem Fall daran Originalbelege für die Vorlage beim Finanzamt aufzubewahren