Verzugszinsen ist ein anderes Wort für Mahngebühren.
Wann kann man Verzugszinsen erheben?
Sie können Verzugszinsen erheben, wenn Ihr Kunde nicht gezahlt hat, also mit der Zahlung in Verzug ist. Konkret bedeutet dies, dass Ihr Kunde das in der Rechnung genannte Fälligkeitsdatum der Zahlung nicht beachtet hat.
Sie haben jetzt drei Möglichkeiten:
1. Sie schreiben eine freundliche Zahlungserinnerung
2. Sie schreiben eine Mahnung
3. Sie geben den Fall an Inkasso
Wenn Sie sich für die Mahnung entscheiden, können Sie eine Mahngebür erheben, also Verzugszinsen.
Dazu können Sie die kostenlose Vorlage Mahnung runterladen.
Wie berechnet man Verzugszinsen?
In der Praxis wird bei der Rechtsprechung eine maximale Mahngebühr von 10,- € anerkannt. Wichtig ist, dass Sie im Verhältnis zum Wert der von Ihnen erbrachten Leistung steht.
Als Faustregel für den Verzugszins gilt:
- 8% des Gesamtbetrags der Rechnung bei Geschäftskunden
- 5% des Gesamtbetrags der Rechnung bei Geschäftskunden
Tipp: Wenn Sie keine Rechnung schreiben und auf die Zahlung warten wollen, dann können Sie auch den Spieß umdrehen und sich vom Leistungsempfänger nach dem Gutschriftverfahren eine Gutschrift senden lassen.
Was, wenn der Kunde die Rechnung zahlt, aber nicht die Verzugszinsen?
In diesem Fall müssen Sie abwägen, ob Sie nichts tun, an Inkasso abgeben oder gar ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Lohnt sich das für einen Betrag von 10,-€?
Sie sollten sich überlegen, ob sich dies vom Kostenaufwand lohnt. Vielleicht sollten Sie die Verzugszinsen einfach unter den Tisch fallen lassen.
Wichtig ist, dass Sie in der letzten Mahnung Inkasso androhen, damit Ihr Kunde sieht, dass Sie nicht spaßen.
Sie können die kostenlose Vorlage der letzten Mahnung mit Androhung Inkasso nutzen.